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Wir haben unsere Kernkompetenzen erweitert und beraten mittelständische Unternehmen in allen Fragen des Energierechts. Vor allem Rechtsfragen im Bereich Erneuerbarer Energien bilden einen Schwerpunkt der beratenden Tätigkeit. Wir entwickeln Konzepte einer künftigen Gesellschaftsstruktur und sind ein wichtiger Partner in allen Fragen der Planung und Durchführung von Biogas- und Photovoltaikprojekten.

Im Rahmen der Genehmigung einer Anlage sowie des Netzanschlusses ergeben sich in der Regel eine Vielzahl von Rechtsproblemen. Diese reichen von den Anforderungen an immissionsschutzrechtliche Vorgaben bis zu den Einzelheiten der Vergütung für den eingespeisten Strom.

Unser Beratungsansatz erstreckt sich von der Klärung einzelner Rechtsfragen und der Wahrnehmung rechtlicher Interessen bis zur Betreuung eines ganzen Vorhabens – vom Genehmigungsverfahren bis zur Gestaltung der Verträge mit den Netzbetreibern.