
Wir beraten umfassend zu Rechtsfragen auf den Gebieten der Forschung und Entwicklung.
Ein Schwerpunkt bildet hierbei die Gestaltung horizontaler und vertikaler Forschungs- und Entwicklungsverträge.
Kooperationen in diesem Bereich erfordern spezielle Rechtskenntnisse des Patent-, Marken- und Lizenzrechtes.
Regelmäßig sind Eigentums- und Verwertungsrechte an entwickelten Schutzrechten sowie an erworbenem technischem Know-how von existenzieller Bedeutung für die beteiligten Kooperationspartner.
Wir entwickelten Konzepte, um in diesem Bereich für die nötige Rechtssicherheit zu sorgen.